Schulbibliothek/Leselounge

Im folgenden Flyer finden Sie alle wichtigen Informationen zu unserer Schulbibliothek („Leselounge“). Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die dafür zuständige Lehrkraft (im Elternportal „Wer macht was!“ bzw. Email an bibliothek@gymnasium-trudering.de).

Wichtiger Hinweis:
Eine Computernutzung in der Leselounge ist nur noch möglich, wenn eine Lehrkraft mit einem Berechtigungsschein der Schülerin/dem Schüler der 5., 6. oder 7. Klassen bestätigt, dass sie/er in ihrem Auftrag zu einem Unterrichtsthema in der Schulbibliothek „Leselounge“ recherchieren soll. Diesen muss die/der Schüler/in der aufsichtsführenden Person vorzeigen, bevor sie/er sich dort an einem Rechner anmeldet.

Schülerausweis

Einen Schülerausweis können Schülerinnen und Schüler im Sekretariat beantragen. Mitzubringen sind ein Passfoto und ein Euro.

Pausen

Folgende Pausenzeiten sind festgelegt:

1.        Std.
2.        Std.
15 min Pause
3.        Std.
4.        Std.
15 min. Pause
5.        Std.
6.        Std. (kann auch Mittagspause sein)
45 min. Mittagspause

Die Schülerinnen und Schüler dürfen ab  8 Uhr in den 1. Stock und in die Inseln.

Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 mit 10 müssen in den kleinen Pausen auf dem  Schulgelände bleiben.

Das 1. OG soll Schülerinnen und Schülern vorbehalten sein, die sich ruhig unterhalten. Rennen, schreien, toben und essen ist in diesem Bereich nicht gestattet.

Die Leselounge kann in den Pausenzeiten genutzt werden. Die Öffnungszeiten sind am Eingang der Leselounge ausgehängt.

Auf dem Pausenhof wird aus Sicherheitsgründen auf folgende Aspekte geachtet:

  • Auf der Drehscheibe darf niemals gestanden werden!
  • Zum Fußballspielen dürfen nur die weichen Inselbälle benutzt werden. Aufgrund des Verletzungsrisikos darf Fußball nur mit Schuhen gespielt werden.
  • Schneebälle dürfen im Winter nur auf die Kletterwand, niemals auf Personen geworfen werden.
  • Auf dem Trampolin dürfen keinesfalls Überschläge gemacht werden! Auch das Hüpfen von mehreren Schülerinnen und Schülern gleichzeitig ist zu gefährlich.
  • Bei Regen oder Schneefall dürfen sich alle Schülerinnen und Schüler nur angemessen gekleidet (z.B. mit Jacken) auf dem Pausenhof aufhalten.

 

Mittagspause:

  • Schülerinnen und Schüler ab Jgst. 8 dürfen in der Mittagspause das Schulgebäude verlassen. Die Schülerinnen und Schüler haben sich auch außerhalb des Schulgeländes so zu verhalten, dass von den Nachbarn keine Beschwerden zu erwarten sind. Müll, der in das Schulhaus gebracht wird, muss verantwortungsbewusst entsorgt werden.
  • Alle Schülerinnen und Schüler der 5. mit 7. Jgst., die nach der Mittagspause wieder regulären Unterricht haben, müssen im Schulhaus bleiben (Ausnahme: Es handelt sich um Wahlunterricht, der erst zur 9. oder 10. Stunde beginnt).

Oberstufe:

Nur für Schülerinnen und Schüler der Oberstufe gilt derzeit die Ausnahmeregelung, das Schulhaus auch in den Pausen/Freistunden zu verlassen. Die Pausen/Freistunden zählen allerdings trotzdem zur Schulzeit.

Während der gesamten Schulzeit (inkl. Pausen) gelten selbstverständlich alle üblichen schulischen Regelungen! Insbesondere sei an folgende Bestimmungen erinnert:

– Schülerinnen und Schüler haben sich auch außerhalb des Schulgeländes so zu verhalten, dass von den Nachbarn keine Beschwerden zu erwarten sind.

– Für den Abfall von mitgebrachten Speisen und Getränken steht am Haupteingang extra eine Tonne bereit.

– Es wird erwartet, dass alle Schülerinnen und Schüler wieder pünktlich zum Unterricht erscheinen.

– Selbstverständlich sind sämtliche Gesetze einzuhalten. Besonders hervorzuheben sind

–> § 9  Jugendschutzgesetz (Alkoholische Getränke)

–> § 10  Jugendschutzgesetz (Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren).

Der Konsum von Alkohol und/oder Tabakwaren wird weder im noch vor dem Gymnasium Trudering geduldet.

Pädagogisches Profil

Das pädagogische Profil des Gymnasiums Trudering spiegelt sich in fünf Leitgedanken wieder.

  • Schule ist Lebens- und Erfahrungsraum: Das Gymnasium Trudering möchte ein Ort sein, wo gerne gelebt und gelernt wird. Leben und Lernen sollen, wo immer es möglich ist, eng aufeinander bezogen sein. Der Unterricht folgt dem Prinzip, Lernen aus der Erfahrung zu ermöglichen. Die Zusammenarbeit mit außerschulischen Erfahrungsangeboten unterstützt die innerschulischen Angebote.
  • Schule will erfolgreiches Lernen ermöglichen: Das Gymnasium Trudering setzt sich mit Faktoren, die Leistung definieren, kritisch auseinander. Fehler werden als Lerngelegenheiten akzeptiert. Definierte Leistungsstandards bestimmen ein zu erreichendes Mindestmaß. Individuelle Entwicklungsfortschritte werden gesehen und gewürdigt. Leistung soll öffentliche Wertschätzung erfahren.
  • Schule bemüht sich, dem Einzelnen gerecht zu werden: Das Gymnasium Trudering möchte Menschen in ihrer Unterschiedlichkeit bewusst wahrnehmen und diese Unterschiedlichkeit als Bereicherung verstehen. Durch Individualisierung von Lernangeboten bemüht sich die Schule, Rücksicht auf unterschiedliche Fähigkeiten und Fertigkeiten zu nehmen.
  • Schule ist Gesellschaft im Kleinen: Das Gymnasium Trudering versteht sich als Gemeinschaft aller in ihr tätigen Personen, die sich einander in ihrer Unterschiedlichkeit akzeptieren und achten. Die Verhaltensweisen, die von mündigen Bürgerinnen und Bürgern einer demokratischen Gesellschaft erwartet werden, sollen hier im Alltag gelebt und gelernt werden. Gemeinsame Angelegenheiten sollen gemeinsam und friedlich geregelt werden.
    Das Gymnasium Trudering will Kinder und Jugendliche unterstützen in der Entwicklung ihrer Fähigkeit, Verantwortung für sich und andere zu übernehmen. Solches Lernen entsteht durch Beteiligung: Verantwortung für einzelne Aufgaben, aber auch für die Gestaltung des Lernwegs sollen zunehmend selbst übernommen werden.
    Das Gymnasium Trudering bietet Raum für kreative Gestaltungs-, Problem- und Konfliktlösemöglichkeiten. Größtmögliche Transparenz der Entscheidungs- und Organisationsprozesse dient als Grundlage für Mitwirkungsmöglichkeiten.
    Schule ist selbst lernende Institution: Das Gymnasium Trudering will sich ändernde Bedingungen und Anforderungen bewusst wahrnehmen und darauf konstruktiv reagieren. Dafür sind Visionen und Ziele Voraussetzung. Wichtig für das Erreichen von Zielen ist die Arbeit in Teams, die Eigenverantwortung übertragen bekommen. Die Schule will sich hinsichtlich ihrer qualitativen Entwicklung regelmäßig selbst überprüfen.

Offene Ganztagsschule (OGTS)

Die offene Ganztagsschule (OGTS) wird am Gymnasium Trudering für die Jahrgangsstufen 5 mit 8 angeboten. Im offenen Ganztag nehmen die Kinder vormittags am regulären Unterricht teil und besuchen je nach Wunsch die Schule an mindestens zwei bis maximal vier Nachmittagen von Montag bis Donnerstag von 13.15 bis 16.15 Uhr. Die Organisation der OGTS obliegt dem externen Kooperationspartner „Essakoff teach and care“ (www.teach-and-care.com).  Inhaltliche Schwerpunkte der OGTS sind Hausaufgabenbetreuung, Lernzeit und vielfältige Freizeitangebote.

Die OGTS wird vom Freistaat Bayern und von der Stadt München finanziell getragen und ist daher für die Teilnehmer kostenlos. Eine Anmeldung für das gesamte Schuljahr ist erforderlich, um das Budget zu beantragen; eine Abmeldung im laufenden Schuljahr ist daher nicht mehr möglich.

Weitere Informationen zur OGTS entnehmen Sie bitte unserer Schulhomepage („Leitgedanken“ –> „Ganztagsschule“ –> „OGTS“ und „Service“ –> „Formulare“).

Nachprüfungen

Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 6 bis 9, die wegen nicht ausreichender Noten in höchstens drei Vorrückungsfächern (darunter in Kernfächern nicht schlechter als höchstens einmal Note 6 oder zweimal Note 5) das Ziel der Jahrgangsstufe nicht erreicht haben, können vorrücken, wenn sie sich einer Nachprüfung erfolgreich unterzogen haben. Ausgeschlossen von der Nachprüfung sind Schülerinnen und Schüler mit Note 6 im Fach Deutsch und diejenigen, die die betreffende Jahrgangsstufe das zweite Mal besuchen.
Um an einer Nachprüfung teilnehmen zu können, muss ein schriftlicher Antrag der Erziehungsberechtigten vorliegen (eine Woche nach Erhalt des Jahreszeugnis). Ein entsprechendes Formblatt wird mit den Elternbriefen zum Jahreszeugnis versendet.
Die Nachprüfungen finden in der letzten Woche der Sommerferien (in der Regel Mi-Fr) statt.
Sie werden in schriftlicher Form abgenommen. Die Aufgaben haben in etwa den Umfang einer Schulaufgabe und es liegt ihnen der Stoff der zuletzt besuchten Jahrgangsstufe zugrunde.
Schülerinnen und Schüler haben die Nachprüfung bestanden, wenn in der Nachprüfung Noten erzielt wurden, mit denen die Schüler unter Anwendung der Vorrückungsbestimmungen hätten vorrücken dürfen. Die Schüler erhalten dann ein neues Jahreszeugnis, in dem die in der Nachprüfung erzielten Noten an Stelle der jeweiligen Jahresfortgangsnoten treten und das einen Vermerk darüber enthält, welche Noten auf einer Nachprüfung beruhen.

Nachteilsausgleich

Der Nachteilsausgleich und der Notenschutz für Schülerinnen und Schüler mit Teilleistungsstörungen wurde ab dem Schuljahr 2016/2017 gesetzlich neu geregelt. Die neuen Regelungen dazu finden sich im BayEUG (Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen), Art.52 Abs. 5 und in der BaySchO (Bayerische Schulordnung) Teil 4 Individuelle Unterstützung, Nachteilsausgleich und Notenschutz, § 31 – § 37.

Die bisherige Unterscheidung zwischen Lese-Rechtschreibschwäche und Lese-Rechtschreib-Störung (Legasthenie) entfällt. Ab sofort wird zwischen isolierter Lesestörung, isolierter Rechtschreibstörung und einer kombinierten Lese-Rechtschreibstörung unterschieden. Dies soll ermöglichen, dass individueller auf die einzelnen Störungsbilder eingegangen werden kann.

Außerdem wird nun deutlich zwischen Nachteilsausgleich (= Ausgleich von Nachteilen im Unterricht und in Prüfungsbedingungen, z.B. durch Zeitverlängerung) und Notenschutz (= veränderte Bewertungsmodalitäten in Leistungsnachweisen) unterschieden. Auch dies ermöglicht eine individuellere Anpassung der empfohlenen Maßnahmen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Schulpsychologinnen (Schul-Homepage –> „Personen“ –> „Beratungsteam“ –> „Schulpsychologische Beratung“).

MVV- Fahrkarten

Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums Trudering haben unter folgenden Voraussetzungen einen Anspruch auf kostenfreie Beförderung:
– Der Fußweg von der Wohnung bis zur Schule muss mehr als 3 km betragen. Bei der Messung ist der Weg ausschlaggebend, der zu Fuß zurückgelegt wird, nicht der Weg mit öffentlichen Verkehrsmitteln, dem Fahrrad oder dem Auto. Wenn der Schulweg nicht mehr als 3 km beträgt, jedoch eine dauernde Behinderung der Schülerin oder des Schülers vorliegt oder der Weg besonders gefährlich ist, kann ein Anspruch aufgrund einer Ausnahmeregelung im Gesetz bestehen.
– Wenn ein anderes öffentliches Gymnasium, welches ebenfalls die gewählte Ausbildungsrichtung (d.h. naturwissenschaftlich-technologisch oder sprachlich) und die gleiche Sprachenfolge (E/F bzw. E/L) anbietet, entweder nicht mehr als 3 km entfernt ist oder mit geringeren Kosten erreichbar ist, besteht kein Anspruch auf Kostenfreiheit.
– Besonderheiten wie die Klassen im gebundenen Ganztag können berücksichtigt werden.
– Die Schülerin bzw. der Schüler muss ihren bzw. seinen gewöhnlichen Aufenthalt in München haben.
Ein Anspruch auf Beförderung besteht von der Jahrgangsstufe 5 bis einschließlich der Jahrgangsstufe 10, bei Schülerinnen und Schülern mit einer dauernden Behinderung bis einschließlich Jahrgangsstufe 12. Ab der Jahrgangsstufe 11 ist eine Kostenerstattung möglich, wenn
– der Unterhaltsleistende Kindergeld für drei oder mehr Kinder nach dem Bundeskindergeldgesetz oder vergleichbare Leistungen bezieht oder
– der Unterhaltsleistende oder die Schülerin oder der Schüler Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) oder Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) bezieht.
Der jeweilige Nachweis (Bescheid der Familienkasse bzw. der Bewilligungsbescheid von Leistungen nach SGB II bzw. SGB XII) muss sich immer auf den Monat August des aktuellen Jahres beziehen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sekretariats erteilen umfassend Auskunft und händigen Ihnen den entsprechenden Antrag aus.
Sollten Sie darüber hinaus noch weitere Informationen benötigen, so können Sie sich an das zuständige Sachgebiet (RBS-GV2) bzw. an das dafür eigens eingerichtete Servicetelefon „Schülerbeförderung“ unter der Telefonnummer +49 (0) 89 233 96 776 im Referat für Bildung und Sport wenden. Das Servicetelefon ist tagsüber durchgehend erreichbar. Oder Sie richten Ihr Anliegen an die Abteilung für Fahrtkosten per E-Mail an „fahrtkosten.rbs@muenchen.de“.
Bitte beachten Sie:
Anträge, die rechtzeitig und vollständig mit allen erforderlichen Nachweisen bis zur 1. Augustwoche bei RBS-GV2 eingereicht werden, werden zeitnah bearbeitet, so dass bei Vorliegen eines Beförderungsanspruchs eine Ausgabe einer kostenfreie Wertmarke über die Schule zum Schuljahresbeginn erfolgen kann. Selbstverständlich ist eine Antragsstellung auch während des laufenden Jahres möglich. Die bis dahin notwendigen (günstigsten) und tatsächlich verauslagten Beförderungskosten können mit einem Rückerstattungsantrag (ebenfalls an der Schule erhältlich) und Vorlage der Fahrkarten beim Referat für Bildung und Sport, GV2, Neuhauser 39 in 80331 München rückerstattet werden.

Mensa

Herr Jäger und sein Küchenteam bieten jeden Tag neben belegten Semmeln und kleinen Snacks zwei verschiedene warme Gerichte zum Mittagessen an (eines davon vegetarisch). Die Gerichte werden stets frisch gekocht. Eine Vorbestellung ist nicht notwendig. Jedes warme Gericht kostet 4,20 Euro, ein Menü aus Vorspeise, Hauptgericht und Nachtisch 5,20 Euro.

Eine Müsli- und eine Salatbar sind ebenfalls vorhanden.
Für die Schülerinnen und Schüler des gebundenen Ganztags ist die Teilnahme am Essen in der Mensa verpflichtend. Der Speiseplan wird im Elternportal angezeigt.

Über Zuschüsse zum Mittagessen informiert Sie unser Schulkanzler.