Mathegym @GT

Sehr geehrte Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler,

das Gymnasium Trudering hat sich schon in seinem „ersten Schuljahr“ dazu entschlossen, eine Jahreslizenz für Mathegym zu erwerben, einer Lernplattform für selbstgesteuertes Lernen im Fach Mathematik.

Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums Trudering haben die Möglichkeit zur kostenfreien Nutzung der Online-Lernplattform mathegym.de. Auf jedem Computer, zu Hause oder in der Schule kann die Lernplattform für Mathematik mit Übungsaufgaben für die 5.-12. Klasse ohne Installation genutzt werden. Sie bietet Übungsaufgaben zu allen Themen des bayerischen Lehrplans, die in vielen Schwierigkeitsstufen bearbeitet werden können und vom Anbieter stetig ergänzt und überarbeitet werden. So hat jeder Schüler auf seinem individuellen Niveau die Möglichkeit zur kontinuierlichen Verbesserung und Vertiefung. Interessant sind insbesondere die sogenannten Erklär-Videos, bei dem der Stoff nochmals durch eine Mathematiklehrkraft vorgestellt wird. Diese Videos können die Schüler individuell ablaufen lassen (stoppen, wiederholen, …), um eine Passage ggf. ein weiteres Mal anzusehen. Zu den Aufgaben gibt es standardmäßig Hilfestellungen und meist auch Zwischenlösungen. So ist selbständiges und motivierendes Training möglich ist.

Über Links, die sich an den Lehrplankapitel der jeweiligen Jahrgangsstufe orientieren, kann ganz gezielt auf Stoff und Aufgaben zugegriffen werden, so dass Sie als Eltern mit Ihrem Kind auch zuhause erkennen können, welche Aufgaben im Rahmen einer Prüfungsvorbereitung ggf. noch von Interesse sind. So ist der komplette Stoff aller Jahrgangsstufen der Mathematik jederzeit für alle Schüler verfügbar. Sollten alle Kinder einer Klasse der Nutzung von Mathegym zustimmen, könnten wir Mathematiklehrkräfte gezielt Aufgaben angeben.

ABER: „Ohne Fleiß kein Preis!“ Es gibt in Mathegym eine Rückmeldung in Form von „Ckeckos“ für gelöste Aufgaben und auch ein Ranking für die Schüler, die sich gerne mit Schülern aus ganz Bayern messen wollen.

Im „privaten Bereich“ kann man eine Reihe von Einstellungen vornehmen. So kann man z.B. festlegen, ob der Lehrer den Übungsstand einsehen kann, ob die Eltern über die Leistungen informiert werden, oder ob man in den Top 30 auftauchen möchte.

Das Gymnasium Trudering hat für Mathegym eine Schullizenz erworben, somit können alle Schülerinnen und Schülern des Gymnasiums Trudering Mathegym kostenfrei nutzen.

Wie registriert man sich?

  • Die Registrierung erfolgt direkt über www.mathegym.de.
  • Die Internetseite www.mathegym.de aufrufen und auf „registrieren“ (rechts oben) gehen.
  • Den Schulort „Trudering“ eintragen und im folgenden Fenster anklicken.
  • Das Anmeldeformular (Mit der Registrierung fortfahren) ausfüllen, die Nutzungsbedingungen durchlesen und abhaken.
  • Eine E-Mail wird zugeschickt, deren Erhalt man durch Anklicken des entsprechenden Links innerhalb von 24h bestätigen muss.
  • Die schriftliche Einwilligungerklärung (s. u.)  öffnen, ausdrucken, vollständig leserlich ausfüllen und unterschreiben. Diese bei der Mathematiklehrkraft oder an die dafür zuständige Lehrkraft (im Elternportal „Wer mach was!“) abgeben (bevor die Erklärung nicht vorliegt, kann der Zugang nicht freigeschaltet werden).
    Mathegym_Datenschutzrechtliche_Einwilligung
  • Ohne Freischaltung durch die Mathematiklehrkraft kann man bereits Aufgaben machen, allerdings nur maximal bis zum Level 3!

Hier finden Sie weitere Informationen auf der Mathegym-Website: mathegym.de/?page=hilfe

Wir hoffen, dass möglichst viele Schüler und Schülerinnen dieses Angebot nutzen und damit im Fach Mathematik bald einen prima Lernerfolg erzielen.

Viel Spaß dabei!

mebis @GT

Sehr geehrte Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler,

Das Gymnasium Trudering nutzt in vielen Situationen die schülergerechte, kostenlose und datenschutzkonforme Internetplattform Mebis, die von staatlicher Seite bereitgestellt wird und unter https://www.mebis.bayern.de aufgerufen werden kann. Durch Beschluss des Schulforums und der Lehrerkonferenz haben wir die Nutzung für alle Lehrkräfte sowie alle Schülerinnen und Schüler freigegeben. Die Nutzungsbedingungen sind unter https://www.mebis.bayern.de/nutzungsbedingungen abrufbar.

Die Internetplattform besteht aus verschiedenen Komponenten. Die Lernplattform ist die primäre Komponente von Mebis und ermöglicht anhand von Kursen die digitale Gestaltung von Schul- und Lernaktivitäten. Der Zugang zur Lernplattform und zu einigen anderen Komponenten von Mebis ist passwortgeschützt. Zu Schuljahresbeginn erhält Ihr Kind die Zugangsdaten. Sollte ihr Kind unsere Schule verlassen, dann wird der Account nach einiger Zeit von uns automatisch gelöscht.

Wir empfehlen, dass die Schülerinnen und Schüler in ihrem Benutzerprofil eine E-Mail-Adresse hinterlegen, sodass wichtige Kursinformationen direkt per Mail zugestellt werden können und damit bei Bedarf die Zusendung eines neuen Passworts möglich ist. Die hinterlegte E-Mail-Adresse kann dabei auch die Adresse der Eltern sein.

Bei Fragen zu mebis können Sie sich an die mebis-Koordinatoren wenden (mebis@gymnasium-trudering.de).

Ihre Mebis-Koordinatoren

Sprachbegleitung (Deutschförderung)

Sprachbegleitung (Deutschförderung)

Seit dem Schuljahr 2016/17 ist das Gymnasium Trudering Mitglied im von der Dienststelle des Ministerialbeauftragten für Mittelfranken koordinierten Projekt Sprachbegleitung. Dadurch kann Schülerinnen und Schüler mit nicht-deutscher Erstsprache ein zusätzliches Unterrichtsangebot gemacht werden.
Der Unterricht richtet sich vor allem an Kinder und Jugendliche, in deren Elternhaus nicht (nur) Deutsch als Muttersprache gesprochen wird. Auch wenn Kinder die deutsche Sprache im Alltag im Mündlichen perfekt gebrauchen, kann die Teilnahme sehr sinnvoll sein, denn am Gymnasium steigen mit zunehmender Altersstufe die sprachlichen Anforderungen in den Sachfächern (NuT, Geschichte, Mathematik etc.):

  • Aufgabenstellungen werden komplizierter und schwieriger zu verstehen,
  • Texte werden länger und enthalten viele Fremdwörter und komplexe Formulierungen,
  • die Schülerinnen und Schüler müssen zunehmend sprachlich anspruchsvolle Texte selbstständig verfassen.

Unser Ziel ist es, mehr Sicherheit in der deutschen Sprache zu vermitteln, sowohl im produktiven (Ausdrucksfähigkeit, Textproduktion) als auch im rezeptiven Bereich (Textverständnis, Umgang mit Aufgabenstellungen). Der Unterricht wird größtenteils von Lehrkräften  der Sachfächer (NuT, Mathematik, Chemie, Geschichte, Geographie) durchgeführt, denn sie können am besten Schwierigkeiten in der Sprache ihres Faches erkennen und korrigieren. Die im Projekt engagierten  Lehrkräfte arbeiten mit den Schülerinnen und Schülern unabhängig vom Fachunterricht an Texten, Projekten, kleinen Präsentationen und vielen weiteren sprachlichen Produkten. Der Unterricht wird nicht benotet (Zuständigkeit siehe Elternportal).

Datenschutz

Datenschutz

Für die Veröffentlichung personenbezogener Daten muss die Einwilligung erteilt werden. Informationen können über den Datenschutzbeauftragten eingeholt werden.

Besondere Prüfung

Besondere Prüfung

Schülerinnen und Schüler, welche die Jahrgangsstufe 10 nicht bestanden haben, können an der Besonderen Prüfung teilnehmen, die zentral in Bayern durchgeführt wird. Mit deren Bestehen wird der Mittlere Bildungsabschluss erlangt. Die bestandene Besondere Prüfung berechtigt zum Übertritt ins Berufsleben (Beginn einer Ausbildung) oder an die Fachoberschule (FOS). Sie berechtigt hingegen nicht dazu, in die Qualifikationsphase des Gymnasiums einzutreten. Voraussetzung für die Teilnahme ist, dass die Vorrückungserlaubnis wegen der Note 6 in einem oder der Note 5 in zwei Vorrückungsfächern nicht erteilt wurde und in den übrigen Vorrückungsfächern keine schlechtere Note als 4 vorliegt.

Die Prüfung findet schriftlich in den Fächern Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache (bei uns Englisch) statt. Auf Antrag kann die erste Fremdsprache durch die zweite Fremdsprache ersetzt werden, die dann auf dem Niveau der ersten Fremdsprache nachzuweisen ist.

Die Besondere Prüfung wird unmittelbar im Anschluss an den Besuch der 10. Klasse durchgeführt. Der Antrag auf Zulassung ist spätestens eine Woche nach der Aushändigung des Jahreszeugnisses bei der Schulleitung des zuletzt besuchten Gymnasiums einzureichen, die auch über den Antrag entscheidet.

 

Berufspraktikum

Berufspraktikum

Die Schüler der Jahrgangsstufe 10 nehmen an einem zweiwöchigen Berufspraktikum teil. Infos hierzu stehen auf der Schul-Homepage („Leitgedanken“ –> „Konzepte“ –> „Berufliche Bildung“).

Beratungsteam

Beratungsteam

Das Beratungsteam hilft bei persönlichen sowie schulischen Krisen und steht zur Verfügung zu Fragen der Schullaufbahn, der Bewältigung von Problemen, der persönlichen Weiterenwicklung. Die Mitglieder und ihre Zuständigkeiten sind dem Elternportal „Wer macht was!“ zu entnehmen.

Befreiungsanträge, Beurlaubungen

Alle Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, am Unterricht und sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen teilzunehmen. Sie müssen pünktlich zu Unterrichtsbeginn anwesend sein. Eine Befreiung vom Unterricht ist nur auf schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten und nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig. An Tagen vor oder nach Ferien bzw. Feiertagen sowie an Tagen mit angekündigter schriftlicher Leistungserhebung kann grundsätzlich keine Unterrichtsbefreiung gewährt werden.

Befreiungen für Arzttermine
Grundsätzlich sollten alle Arzttermine – v.a. auch langfristig planbare – außerhalb der Schulzeit oder in die Ferien gelegt werden. Für nicht planbare Arzttermine, z.B. wegen akuter Zahnschmerzen, kann auch kurzfristig eine Befreiung genehmigt werden. Alle Termine, die aus zwingenden Gründen während der Schulzeit liegen, müssen nachvollziehbar begründet und z.B. ärztlich bestätigt werden. Sie müssen die Ausnahme bleiben. Im Anschluss an den Arzttermin geben die Schülerinnen und Schüler eine Terminbestätigung von der Praxis beim 2. Klassenleiter ab.

Befreiungen wegen Familienfeiern
Für die Feier von engsten Familienangehörigen, z.B. standesamtliche Trauung der eigenen Eltern, kann eine Befreiung genehmigt werden. Für Geburtstagsfeiern ferner Verwandter, z.B. Großonkel und – tante, kann grundsätzlich keine ganztägige Befreiung erteilt werden. Eine Befreiung für den Nachmittagsunterricht kann bei entsprechender Begründung geprüft werden.

Befreiungen wegen eines Todesfalls
Befreiungen wegen eines Todesfalls im engsten Familienkreis sind stets möglich.

Befreiungen für Sportveranstaltungen etc.
Befreiungen für außerschulische Veranstaltungen können nur in Ausnahmenfällen genehmigt werden. Ausnahmefälle sind z.B. Sportveranstaltungen mit leistungssportlichem Charakter (z.B. Endkämpfe um Bayerische/Deutsche Meisterschaften). Dem Antrag ist eine entsprechende Bescheinigung des Sportfachverbands etc. beizufügen.

Befreiungen zur Erfüllung religiöser Pflichten
Mögliche Befreiungen zur Erfüllung religiöser Pflichten sind jeweils in einer Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst geregelt.

Befreiungen für Schulbesuch im Ausland

Sonstige Befreiungen
Da Befreiungen nur in begründeten Ausnahmenfällen genehmigt werden können, ist in jedem Fall auf eine ausreichend belegte, nachvollziehbare Begründung zu achten.

Grundsätzlich gilt:
Im Falle der Genehmigung eines Befreiungsantrags ist der versäumte Stoff von den Schülerinnen und Schülern selbstständig und unverzüglich nachzuholen.

Bei begründeten Befreiungen für Veranstaltungen an Orten, die weiter entfernt sind, kann grundsätzlich keine Befreiung am Vortag genehmigt werden. Ist eine Anreise am Vortag zwingend erforderlich, kann eine Befreiung für den Nachmittagsunterricht geprüft werden.

Die Schule behält sich vor, Schülerinnen und Schülern, deren Leistungsbild das Fernbleiben von Unterrichtsstunden nicht zulässt, eine entsprechende Genehmigung zu verweigern.

Procedere „Antrag stellen“:

Der Antrag auf Befreiung kann …

  1. … über das Elternportal gestellt werden. Diese Funktion steht unter „Meldungen“ -> „Antrag auf Unterrichtsbefreiung“ zur Verfügung.
    Vorgehen
    :
  • Datum auswählen und Uhrzeit ausfüllen
  • ausreichende Begründung angeben

Beim Klicken auf „Meldung versenden“ wird ein entsprechender schriftlicher Antrag erzeugt („Antrag erzeugen“ anklicken). Dieser Antrag ist für Sie jederzeit unter „Versendete Anträge“ einsehbar. Unter dem Punkt „Versendete Anträge“ ist für Sie einsehbar, ob der Antrag genehmigt wurde (Status „genehmigt“/“abgelehnt“).

  1. … mit Hilfe eines Formulars (vgl. Elternportal) gestellt werden.
    Der Antrag ist bei allen Befreiungen aus planbaren Gründen frühestmöglich, spätestens jedoch eine Woche vor dem Termin, mit allen notwendigen Belegen von den Schülerinnen und Schülern im Sekretariat abzugeben. Anträge, die zu kurzfristig eingehen oder nicht ausreichend belegt sind, können nicht genehmigt werden.
    Eine Rückmeldung über die Genehmigung bzw. Nichtgenehmigung des Befreiungsantrags erfolgt nur über die Seite 2 des Befreiungsantrags. Bitte drucken Sie diese Seite auf einem extra Blatt aus und fügen Sie den Namen und die Klasse Ihres Kindes ein. Diese ist von den Schülerinnen und Schülern frühestens am Tag nach der Antragsstellung im Sekretariat abzuholen.

Sämtliche Bestätigungen mit „sensiblen/vertraulichen Daten“, die evtl. nachgereicht werden müssen, sind im Sekretariat oder beim 2. Klassenleiter abzugeben.

Für Schulbefreiungen wegen Auslandsaufenthalten lesen Sie bitte den Beitrag „Auslandsaufenthalt“.

Befreiungen von Schüler:innen während des Unterrichts

Wenn eine Schülerin bzw. ein Schüler während der Unterrichtszeit aus gesundheitlichen Gründen befreit werden will, gilt folgende Regelung:

  • Befreiungen sind in der Regel erst am Ende der Unterrichtsstunde möglich.
  • Mit dem von der Lehrkraft vollständig ausgefüllten Formular „Schulbefreiung“ wird die Schülerin bzw. der Schüler zum Sekretariat geschickt. Oberstufenschüler/innen müssen sich von der Oberstufenkoordination oder einem Mitglied der Schulleitung befreien lassen.
  • Bei Schülerinnen und Schülern der Jgst. 5 mit 8 wird zu Hause angerufen, um zu klären, ob die Schülerin bzw. der Schüler alleine nach Hause gehen darf. Eine weitere Entschuldigung ist für diesen Tag nicht mehr nötig.
  • In den 9 und 10 ruft das Sekretariat in der Regel nicht mehr zu Hause an. Eine schriftliche Entschuldigung von den Erziehungsberechtigten ist daher nötig (Formular: „Verhinderung der Teilnahme am Unterricht“). Das Formular wird bei der zweiten Klassenleitung abgegeben.
    Nur wenn die Schülerin oder der Schüler aus gesundheitlichen Gründen nicht alleine nach Hause gehen kann, ruft das Sekretariat zu Hause an (Vorgehen wie bei Jgst. 5-8).
  • Bei Schülerinnen und Schülern der Jgst. 11 und 12 werden die Erziehungsberechtigten nur dann telefonisch verständigt, wenn sie nicht mehr sicher alleine nach Hause gehen können. Für die befreiten Stunden muss eine Entschuldigung (Formular: „Verhinderung der Teilnahme am Unterricht“) bei der Oberstufenkoordination abgegeben werden.