Die Nachholfrist ist ein festgelegter Zeitraum, der Schülerinnen und Schülern nach einer längeren Abwesenheit vom Unterricht eingeräumt werden kann. Sie dient dazu, den versäumten Lernstoff eigenständig oder mit Unterstützung nachzuholen und sich wieder schrittweise in den regulären Unterrichtsablauf einzugliedern.
Die Einrichtung einer Nachholfrist erfolgt durch die Schulleitung, wobei individuelle Umstände – etwa die Dauer und der Grund der Abwesenheit – berücksichtigt werden. Typische Anlässe für die Gewährung einer Nachholfrist sind zum Beispiel längere Krankheitszeiten, ein Schulwechsel, ein Auslandsaufenthalt oder ähnliche Situationen.
Während der Nachholfrist werden keine Noten erhoben. Dies bedeutet, dass alle in diesem Zeitraum erbrachten Leistungen nicht in die Notengebung einfließen – selbst dann nicht, wenn sie erfreulich ausfallen. Dennoch können Schülerinnen und Schüler an Leistungserhebungen teilnehmen. Diese dienen jedoch ausschließlich der Feststellung des aktuellen Leistungsstands und haben diagnostischen Charakter, nicht aber bewertenden.
Es gilt der verbindliche Grundsatz: Vor einer Leistungserhebung muss feststehen, ob die erbrachte Leistung benotet wird oder nicht. Innerhalb der Nachholfrist ist eine Benotung ausgeschlossen.
Die Nachholfrist stellt somit ein pädagogisch sinnvolles Instrument dar, um faire Bedingungen für einen erfolgreichen Wiedereinstieg ins schulische Lernen zu schaffen.