Liebe Schülerinnen und Schüler,
liebe Eltern,
das Gymnasium Trudering unterstützt euren/Ihren Wunsch, eine gewisse Zeit im Laufe der Schulzeit im Ausland an einer Schule zu verbringen. Wir sind der Auffassung, dass dieser Schritt ein persönliches Gespräch mit Ihnen als Eltern(-teil) und Schüler:in Wert ist und damit Grundlage des Prozesses ist:
- Gesprächstermin (auch für Besuchsschüler:in) bei Herrn Fröhlich – hier (auswählen)
- Direkten Kontakt: ausland@gymnasium-trudering.de
MfG M. Fröhlich
-
Informationsüberblick: Auslandsaufenthalt (PDF)
FAQ – Grundsätzliche Informationen:
Schülerinnen und Schüler, die für einen längeren Zeitraum eine Schule im Ausland besuchen möchten, können während des Schuljahres beurlaubt werden. Die Beurlaubung dient dazu, die Erfüllung der Schulpflicht in unserem Land sicherzustellen, sodass nach dem Auslandsaufenthalt die Schullaufbahn am Gymnasium Trudering problemlos fortgesetzt werden kann. Es ist zwingend erforderlich, dass die ausländische Schule regelmäßig besucht wird und ihre Ausbildung der hiesigen Schulpflicht entspricht. Sprachenschulen erfüllen diese Voraussetzung insbesondere nicht!
Besucht ihr Kind im Rahmen eines Austauschprogramms eine Schule im Ausland, so nehmen wir im Gegenzug i. d R. das Kind der ausländischen Gastfamilie bei uns auf. Eine ggf. benötigte Bestätigung reichen Sie bitte bei Herrn Fröhlich (ausland@gymnasium-trudering.de) ein.
Es sind Auslandsschulbesuche verschiedenster Form möglich, vorwiegend in der Jahrgangsstufe 11. In der Qualifikationsphase Q12/13 ist ein Auslandsaufenthalt nicht möglich.
Ein Auslandsaufenthalt für Ihr Kind muss mindestens 10 Schulwochen dauern. Das bedeutet 10 Wochen, in denen Ihr Kind regelmäßig am Unterricht einer ausländischen Schule teilnimmt.
Ein Aufenthalt muss nicht zwingend ein ganzes Jahr lang sein. Oftmals können wichtige Erfahrungen schon innerhalb von 3-4 Monaten gesammelt werden. Die Entscheidung, ob der Vorteil eines Auslandsaufenthalts den möglichen Einfluss auf den Schulerfolg in der Heimat überwiegt, müssen Sie selbst abwägen.
Meist wird von der Organisation ein Gutachten seitens unserer Schule bzw. unserer Lehrkräfte benötigt.
Grundsätzlich ist es möglich jede Lehrkraft diesbezüglich darum zu ersuchen. Herr Fröhlich organisiert dann ggf. nötige "Stempel & Unterschriften".
U. U. ist eine sog. "vertrauliche Weitergabe" dieser Unterlagen an die Organisation gewünscht, die auch durch Herrn Fröhlich durchgeführt wird.
Wenn die Beurlaubungen Anfang August beginnen soll, so müsste der Antrag bis spätestens 15. Juli erfolgt sein. (Beratung muss vorher stattgefunden haben!) Im laufenden Schuljahr genügt eine ca. 4-wöchige Vorlauffrist!
Das Antragsformular findet sich im Elternportal. Unbedingt nötig ist die Anlage "Bestätigung der Auslandsschule über die Aufnahme incl. Dauer", ohne die eine Bearbeitung des Antrags nicht erfolgen kann! Auf dieser Bestätigung muss der Zeitraum des Aufenthalts sowie die aufnehmende Schule im Ausland genannt werden! Bitte reichen Sie den Antrag nur mit dieser Bestätigung ein! Rückfragen via E-Mail: ausland@gymnasium-trudering.de
Schülbücher werden im Rahmen der üblichen Einsammel- bzw. Ausgabeaktionen am Ende bzw. zu Beginn des Schuljahres verarbeitet. Außer der Zeit nehmen Sie bitte mit Herrn Stemp (robert.stemp@muenchen.de) Kontakt auf.
aus der Beratung:
Grundsatz: Bitte kümmern! OSK sollen nicht „nachlaufen“ müssen!
- + Moodle-Kurs „Qualifikationskurs XY“ beobachten! (In diesen werden alle Schüler:innen der 11. Jahrgangsstufe schulseitig eingeschrieben!)
- + Valide E-Mail in ByCS eintragen und regelmäßig abrufen (ggf. Umleitung auf Eltern ?)
- + verlässliche Bearbeitung von Anfragen (Seminarwahl, Fächerwahl, …)
- + Sofortige Kontaktaufnahme mit OSK bei der Rückkehr, um ggf. Absprachen und Klärungen herbeizuführen
- + Eltern erhalten weiterhin Elternbriefe aus Elternportal zu Informationsveranstaltungen Oberstufe!
Rückkehr nach …
- … 1. Schulhalbjahr
- Rückkehr spätestens vor Ostern
- Nachholzeit (individuell nach Rückkehr m. Hr Fröhlich klären)
- Erbringung der Leistungsnachweise, um regulär vorzurücken
- … 2. Schulhalbjahr
- Rückkehr i. d. R. bis Ende Juni/Anfang Juli
- Schulpflicht im Juli
- Vorrücken auf Probe
- Probezeit bis 31.1. (Ende 12/1)
Ein Schuljahr
- Wie 2. Schulhalbjahr (s.o.)
Üblicherweise wird ein Teil oder das ganze Schuljahr in der 11. Jahrgangsstufe im Ausland erbracht. Keine Leistungsübernahme in das hiesige Schulsystem. Wenn bis zum Halbjahr (ca. März d. J.) wieder am GT, dann meist (mit Nachholfrist) Leistungserbringung, um regulär vorzurücken. Wenn Abwesenheit noch im 2. Schulhalbjahr (ca. Juni d. J.), dann Vorrücken auf Probe (muss beantragt werden) mit Probezeit zum Ende von 12/1 (31.1. des folgenden Jahres).
Beurlaubung bedeutet …
- … ihr Kind bleibt Schüler:in unserer Schule
- … Sie haben weiterhin Kindergeldbezug
- … incl. aller davon abhängigen Leistungen
- … Rückkehr ohne Neueinschreibung und Aufnahmeprüfung
ABER
- … Auslandsaufenthalt muss an Regelschule im Ausland stattfinden
- … Erfüllung der Schulpflicht im Ausland
- … keine Sprachenschule!!
DAHER
- Schulbesuchsbestätigung VORHER und NACHHER
Wenn im Ausland, dann im Ausland!
- Reduktion der „Kontakte“ in social media mit Zuhause
- Das Leben im Ausland aufnehmen!
Bei der Rückkehr genug Zeit zum Nachlernen
- Insbesondere: Mathematik, evtl. Chemie, Fremdsprachen, ggf. Deutsch, …
Im Vorfeld – ILV (Angebot individuelle Lernzeitverkürzung nutzen?)
Nach einer längeren Abwesenheit ist es erforderlich, sich zunächst im Sekretariat und bei Herrn Fröhlich zu melden, um mitzuteilen, dass die Rückkehr in die Schule erfolgt. Es ist unangebracht, nach einer längeren Abwesenheit unmittelbar in die Klasse zurückzukehren. Des Weiteren muss die Schulbesuchsbestätigung der Auslandsschule umgehend bei Herrn Fröhlich vorgelegt und in Abstimmung mit den Lehrkräften und der Schülerin/des Schülers müssen die Nachholfristen besprochen und festgelegt werden.
Weitere Schlagworte: Nachholfrist
Direkter Link (zum Weitergeben) zu dieser Information: ausland.gymnasium-trudering.de