Wenn eine Schülerin bzw. ein Schüler während der Unterrichtszeit aus gesundheitlichen Gründen befreit werden will, gilt folgende Regelung:
- Befreiungen sind in der Regel erst am Ende der Unterrichtsstunde möglich.
- Mit dem von der Lehrkraft vollständig ausgefüllten Formular „Schulbefreiung“ wird die Schülerin bzw. der Schüler zum Sekretariat geschickt. Oberstufenschüler/innen müssen sich von der Oberstufenkoordination oder einem Mitglied der Schulleitung befreien lassen.
- Bei Schülerinnen und Schülern der Jgst. 5 mit 8 wird zu Hause angerufen, um zu klären, ob die Schülerin bzw. der Schüler alleine nach Hause gehen darf. Eine weitere Entschuldigung ist für diesen Tag nicht mehr nötig.
- In den Jgst. 9 bis 11 ruft das Sekretariat in der Regel nicht mehr zu Hause an. Eine schriftliche Entschuldigung von den Erziehungsberechtigten ist daher nötig (Formular: „Verhinderung der Teilnahme am Unterricht“ bzw. in Jgst. 11 Unterschrift auf dem Befreiungszettel). Das Formular wird bei der zweiten Klassenleitung abgegeben.
Nur wenn die Schülerin oder der Schüler aus gesundheitlichen Gründen nicht alleine nach Hause gehen kann, ruft das Sekretariat zu Hause an (Vorgehen wie bei Jgst. 5-8).
- Bei Schülerinnen und Schülern der Jgst. 12 und 13 werden die Erziehungsberechtigten nur dann telefonisch verständigt, wenn sie nicht mehr sicher alleine nach Hause gehen können. Für die befreiten Stunden muss eine Entschuldigung (Formular: „Verhinderung der Teilnahme am Unterricht“) bei der Oberstufenkoordination abgegeben werden.