Die Ausleihe von Schulbüchern (= lernmittelfreie Lernmittel) wird von unserem Schulkanzler verwaltet. Die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 6 mit 11 tauschen ihre Schulbücher des Vorjahres gegen die Schulbücher des aktuellen Schuljahres in der Regel an folgenden Tagen:
Jahrgangsstufe 11 am 2. Schultag,
Jahrgangsstufe 10 am 3. Schultag,
Jahrgangsstufe 9 am 4. Schultag,
Jahrgangsstufe 8 am 5. Schultag,
Jahrgangsstufen 6 und 7 am 6. Schultag.
Jahrgangsstufe 5 erhält ihre Bücher am 7. Schultag.
Die Ausgabe der Schulbücher für die Oberstufe erfolgt am Ende der Jahrgangsstufe 11 bzw. des Ausbildungsabschnittes 12/2. Die Oberstufenbücher sind für Nichtabiturfächer am Tag der Belehrung der Abiturient*innen abzugeben, für Abiturfächer (sofern keine fakultative mündliche Abiturprüfung ansteht) am Tag der Bekanntgabe der Abiturergebnisse. Letzter Termin für eine Bücherabgabe bzw. zur Entrichtung fälligen Schadensersatzes ist der Tag vor der Entlassung.
Schülerinnen und Schüler der Unterstufe können die Schulbücher für Deutsch, Mathematik, Englisch und die 2. Fremdsprache gerne auch doppelt ausleihen, wenn sie diese z.B. auf eigene Verantwortung in der Schule im Unterrichtsraum oder Schließfach belassen wollen. Für Musik, Natur und Technik und die Bibel ist eine doppelte Ausleihe nicht erforderlich, da hier jeweils Klassensätze im Fachraum bzw. auf dem Bibelwagen der Religionsfachschaften vorgehalten werden.
Bei Verlust eines Schulbuches bitte keine Ersatzbeschaffung tätigen, sondern zunächst ein weiteres Buch ausleihen. Taucht das ursprüngliche Buch nicht mehr auf, ist gemäß den städtischen Vorgaben ein Schadensersatz in Höhe von 80 bzw. 60 % des Ladenpreises (je nach Alter des Buches) zu entrichten.
Eine Ferienausleihe ist nicht notwendig, da generell die Schulbücher des abgelaufenen Schuljahres über die Sommerferien zur Verfügung stehen. Eine Ausleihe über die oben angeführten Tauschtage hinaus ist nicht möglich.
Alle Schulbücher müssen mit Folie eingebunden und mit Tesafilm fixiert (aber nicht mit dem Buch verbunden) werden. Selbstklebende Folien sind nicht zulässig.
Durch die Verwendung des Bibliotheksverwaltungsprogramms Kallimachos wird jedes Buch zuverlässig einer Schülerin/einem Schüler zugeordnet. Analog dem Verlust eines Buches werden entsprechende Sätze in Rechnung gestellt, wenn ein mit dem Schulstempel versehenes Buch ohne bzw. ohne lesbaren Barcode abgegeben wird, da in diesen Fällen mit der Abgabe der ordnungsgemäße Besitz nicht nachgewiesen werden kann.
Atlanten für den Geographieunterricht und Formelsammlungen für den Mathematik- und Physikunterricht sind nur unter den Voraussetzungen des Art. 21 Abs. 3 Satz 2 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes vom 31. Mai 2000 (GVBl S. 455, KWMBl I S. 251) lernmittelfrei. Von der Pflicht, sie zu beschaffen, werden auf Antrag befreit:
1. die nach Bürgerlichem Recht Unterhaltspflichtigen, die für
drei oder mehr Kinder Kindergeld nach dem
Einkommensteuergesetz oder nach dem
Bundeskindergeldgesetz oder vergleichbare Leistungen
erhalten, ab dem dritten Kind und
2. die nach Bürgerlichem Recht Unterhaltspflichtigen und die
volljährigen Schülerinnen und Schüler, die
a) Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 des Zweiten Buches
Sozialgesetzbuch,
b) Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter
und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch
Sozialgesetzbuch (SGB XII),
c) Leistungen nach dem Wohngeldgesetz,
d) Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz oder
e) Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
erhalten.
Maßgeblich für das Vorliegen eines Befreiungstatbestands sind
die tatsächlichen Verhältnisse zum jeweiligen Stichtag der
Amtlichen Schuldaten (1. Oktober).
Die Lernmittelbibliothek (d0.08) ist zu Schuljahresbeginn in jeder Pause geöffnet (sonst immer gemäß Hinweis auf dem Türschild).