Eine Befreiung vom Unterricht ist nur auf schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten und nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig. Die Befreiung kann nur von der Schulleitung gewährt werden.
Für Tage vor oder nach den Ferien bzw. Feiertagen sowie für Tage mit angekündigter schriftlicher Leistungserhebung kann keine Unterrichtsbefreiung gewährt werden.
Der Antrag ist bei allen Befreiungen aus planbaren Gründen frühestmöglich, spätestens jedoch eine Woche vor dem Termin, mit allen notwendigen Belegen zu stellen. Halten Sie sich bitte an die Frist von einer Woche!
Mögliche Gründe für Befreiungsanträge sind:
Arzttermine
Alle Termine, die aus zwingenden Gründen während der Schulzeit liegen, müssen nachvollziehbar begründet und ärztlich bestätigt werden. Sie müssen die Ausnahme bleiben. Im Anschluss an den Arzttermin geben die Schülerinnen und Schüler eine Terminbestätigung von der Praxis bei der 2. Klassenleitung ab.
Befreiungen wegen Familienfeiern
Für die Feier von engsten Familienangehörigen, z.B. standesamtliche Trauung von Familienangehörigen, kann eine Befreiung genehmigt werden. Hierfür kann in der Regel ein Tag gewährt werden. Für Geburtstagsfeiern ferner Verwandter, z.B. Großonkel und – tante, kann keine ganztägige Befreiung erteilt werden. Eine Befreiung für den Nachmittagsunterricht kann bei entsprechender Begründung geprüft werden.
Befreiungen wegen eines Todesfalls
Befreiungen wegen eines Todesfalls im engsten Familienkreis sind stets möglich.
Befreiungen für Sportveranstaltungen etc.
Befreiungen für außerschulische Veranstaltungen können nur in Ausnahmenfällen genehmigt werden. Ausnahmefälle sind z.B. Sportveranstaltungen mit leistungssportlichem Charakter (z.B. Endkämpfe um Bayerische/Deutsche Meisterschaften). Dem Antrag ist eine entsprechende Bescheinigung des Sportfachverbands etc. beizufügen.
Befreiungen zur Erfüllung religiöser Pflichten
Mögliche Befreiungen zur Erfüllung religiöser Pflichten sind jeweils in einer Bekanntmachung des Kultusministeriums geregelt.
Befreiungen für Schulbesuch im Ausland
Schülerinnen und Schüler, die für einen längeren Zeitraum eine Schule im Ausland besuchen möchten, können während des Schuljahres beurlaubt werden. Durch die Beurlaubung ist gewährleistet, dass im Anschluss an den Auslandsaufenthalt die Schullaufbahn am Gymnasium Trudering weitergeführt werden kann. Die ausländische Schule muss regelmäßig besucht werden. Dabei ersetzt der Besuch der ausländischen Schule die hiesige Schulpflicht.
Für Beratungen ist Herr Fröhlich (michael.froehlich@gymnasium-trudering.de) zuständig.
Für Schulbefreiungen wegen Auslandsaufenthalten lesen Sie bitte den Beitrag „Auslandsaufenthalt“.
Sonstige Befreiungen
Da Befreiungen nur in begründeten Ausnahmenfällen genehmigt werden können, ist in jedem Fall auf eine ausreichend belegte, nachvollziehbare Begründung zu achten.
Grundsätzlich gilt:
Im Falle der Genehmigung eines Befreiungsantrags ist der versäumte Stoff von den Schülerinnen und Schülern selbstständig und unverzüglich nachzuholen.
Bei begründeten Befreiungen für Veranstaltungen an Orten, die weiter entfernt sind, kann grundsätzlich keine Befreiung am Vortag genehmigt werden. Ist eine Anreise am Vortag zwingend erforderlich, kann eine Befreiung für den Nachmittagsunterricht geprüft werden.
Die Schule behält sich vor, Schülerinnen und Schülern, deren Leistungsbild das Fernbleiben von Unterrichtsstunden nicht zulässt, eine entsprechende Genehmigung zu verweigern.
Der Antrag auf Befreiung kann
1. mit Hilfe eines Formulars ( zu finden im Elternportal -> „Dokumente“ -> „Antrag auf Unterrichtsbefreiung“) gestellt werden.
Eine Rückmeldung über die Genehmigung bzw. Nichtgenehmigung des Befreiungsantrags erfolgt über die Seite 2 des Befreiungsantrags. Diese ist von den Schülerinnen und Schülern frühestens am Tag nach der Antragsstellung im Sekretariat abzuholen.
2. über das Elternportal gestellt werden.
Diese Funktion steht unter „Meldungen“ -> „Antrag auf Unterrichtsbefreiung“ zur Verfügung. Der elektronische Befreiungsantrag ersetzt den schriftlichen Antrag.
Unter dem Punkt „Versendete Anträge“ ist einsehbar, ob der Antrag genehmigt wurde (Status „genehmigt“/“abgelehnt“).
Sämtliche Bestätigungen mit „sensiblen/vertraulichen Daten“, die evtl. nachgereicht werden müssen, sind im Sekretariat oder bei der 2. Klassenleitung abzugeben.