Sozialdienst

Als Erziehungsmaßnahme können Schülerinnen und Schüler für einen Sozialdienst verpflichtet werden.  Für eine oder mehrere Pausen oder auch für zusätzliche Stunden am Nachmittag muss dann unsere technische Hausverwaltung tatkräftig unterstützt werden. Für einen Dienst am Nachmittag werden die Eltern entsprechend frühzeitig informiert.