MVV- Fahrkarten

Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums Trudering haben unter folgenden Voraussetzungen einen Anspruch auf kostenfreie Beförderung:
– Der Fußweg von der Wohnung bis zur Schule muss mehr als 3 km betragen. Bei der Messung ist der Weg ausschlaggebend, der zu Fuß zurückgelegt wird, nicht der Weg mit öffentlichen Verkehrsmitteln, dem Fahrrad oder dem Auto. Wenn der Schulweg nicht mehr als 3 km beträgt, jedoch eine dauernde Behinderung der Schülerin oder des Schülers vorliegt oder der Weg besonders gefährlich ist, kann ein Anspruch aufgrund einer Ausnahmeregelung im Gesetz bestehen.
– Wenn ein anderes öffentliches Gymnasium, welches ebenfalls die gewählte Ausbildungsrichtung (d.h. naturwissenschaftlich-technologisch oder sprachlich) und die gleiche Sprachenfolge (E/F bzw. E/L) anbietet, entweder nicht mehr als 3 km entfernt ist oder mit geringeren Kosten erreichbar ist, besteht kein Anspruch auf Kostenfreiheit.
– Besonderheiten wie die Klassen im gebundenen Ganztag können berücksichtigt werden.
– Die Schülerin bzw. der Schüler muss ihren bzw. seinen gewöhnlichen Aufenthalt in München haben.
Ein Anspruch auf Beförderung besteht von der Jahrgangsstufe 5 bis einschließlich der Jahrgangsstufe 10, bei Schülerinnen und Schülern mit einer dauernden Behinderung bis einschließlich Jahrgangsstufe 12. Ab der Jahrgangsstufe 11 ist eine Kostenerstattung möglich, wenn
– der Unterhaltsleistende Kindergeld für drei oder mehr Kinder nach dem Bundeskindergeldgesetz oder vergleichbare Leistungen bezieht oder
– der Unterhaltsleistende oder die Schülerin oder der Schüler Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) oder Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) bezieht.
Der jeweilige Nachweis (Bescheid der Familienkasse bzw. der Bewilligungsbescheid von Leistungen nach SGB II bzw. SGB XII) muss sich immer auf den Monat August des aktuellen Jahres beziehen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sekretariats erteilen umfassend Auskunft und händigen Ihnen den entsprechenden Antrag aus.
Sollten Sie darüber hinaus noch weitere Informationen benötigen, so können Sie sich an das zuständige Sachgebiet (RBS-GV2) bzw. an das dafür eigens eingerichtete Servicetelefon „Schülerbeförderung“ unter der Telefonnummer +49 (0) 89 233 96 776 im Referat für Bildung und Sport wenden. Das Servicetelefon ist tagsüber durchgehend erreichbar. Oder Sie richten Ihr Anliegen an die Abteilung für Fahrtkosten per E-Mail an „fahrtkosten.rbs@muenchen.de“.
Bitte beachten Sie:
Anträge, die rechtzeitig und vollständig mit allen erforderlichen Nachweisen bis zur 1. Augustwoche bei RBS-GV2 eingereicht werden, werden zeitnah bearbeitet, so dass bei Vorliegen eines Beförderungsanspruchs eine Ausgabe einer kostenfreie Wertmarke über die Schule zum Schuljahresbeginn erfolgen kann. Selbstverständlich ist eine Antragsstellung auch während des laufenden Jahres möglich. Die bis dahin notwendigen (günstigsten) und tatsächlich verauslagten Beförderungskosten können mit einem Rückerstattungsantrag (ebenfalls an der Schule erhältlich) und Vorlage der Fahrkarten beim Referat für Bildung und Sport, GV2, Neuhauser 39 in 80331 München rückerstattet werden.