Besuchsschüler:in

An unserer Schule nehmen wir auch Schülerinnen und Schüler als Besucher:in (aus dem Ausland) auf. Grundlage für die Aufnahme ist i. d. R. die Verbundenheit mit unserer Schulfamilie und die Verantwortlichkeit (entspricht einer temporären Erziehungsberechtigung) der aufnehmenden Familie für den Gast.

Bitte vereinbaren Sie ein Gesprächstermin mit dem organisatorisch Verantwortlichen (Hr. Fröhlich). Nutzen Sie dazu die (gleiche) Terminvereinbarung wie für den Auslandsaufenthalt: ausland.gymnasium-trudering.de

Da der Begriff „Gastschüler“ verwaltungstechnisch Verwendung findet, nutzen wir hier die Begrifflichkeit „Besuchsschülerin“ bzw „Besuschsschüler“

 

Unterstützung bei Computermangel

Alle Schülerinnen und Schüler, die zu Hause über keinen Computer bzw. kein Tablet verfügen, können insbesondere die Computer und den Drucker in der Bibliothek in Raum b1.02 nutzen.

Schülerinnen und Schüler ab der Jgst. 10 können ein iPad mit Schutzhülle, Tastatur, Ladekabel und Netzteil ausleihen. Wir bitten die Eltern sich hierfür an Herrn Stemp (robert.stemp@muenchen.de) zu wenden, da für die Inanspruchnahme eine Bedürftigkeitsprüfung erfolgen muss. Bei positiver Bescheinigung muss ein Leihvertrag von Eltern und Schüler:in unterschrieben werden. Die Leihdauer endet in der Regel mit dem Schuljahresende. Die ausgeliehenen Geräte müssen somit im Juli zum Schuljahresende zurückgegeben werden. Bei Bedarf kann im darauffolgenden Schuljahr erneut ein Gerät ausgeliehen werden.

Stand: Juli 2023

Nachholung versäumten Unterrichtsstoffs

Um fehlende Kinder bei der Nachholung von Unterrichtsstoff zu unterstützen, gibt es von Seiten unserer Schule folgende Maßnahmen.

  • Festlegung von Zuständigkeiten: Jeder Schülerin bzw. jedem Schüler sind zwei Mitschüler:innen zugeordnet, an die er sich nach einer Fehlzeit gerne wendet und die damit einverstanden sind, ihr bzw. ihm den versäumten Stoff im Bedarfsfall zu geben. Im Blick ist dabei die Zusammensetzung von Koppelgruppen.
  • Herstellen von Verbindlichkeit: Auf einer Klassenliste werden die Zuständigkeiten festgehalten; die Liste hängt im Klassenzimmer aus.
  • Aufzeigen des erfolgversprechenden Weges: nicht allgemein in den Klassenchat schreiben, sondern sich mit der Bitte gezielt an eine:n der in der Liste zugeordneten Mitschüler:innen wenden, ggf. auch auf dem Handy oder zuhause anrufen.
  • Tipp: Der Stoff muss nicht unbedingt digital verschickt werden, was für die Schickenden aufwändig ist. Eine mündliche Weitergabe genügt zunächst, Hefteinträge können z. B. am nächsten Tag in der Schule vom/von der zuvor Fehlenden selbst fotografiert werden.
  • Appell an alle in der Liste Eingetragenen, ihrer Verantwortung gerecht zu werden und an fehlende Mitschüler:innen auf deren Bitte hin den Stoff weiterzugeben.
  • Hinweis: Falls es hier trotz der Zuordnung auf der Klassenliste zu Problemen kommt, können sich die Schüler:innen, die gefehlt haben oder noch fehlen, oder ihre Eltern an die Klassenleitung oder die entsprechende Fachlehrkaft wenden; diese versucht, das Problem bei der Weitergabe des Stoffs zu klären.

Stand: 1.2.23

Kurzstunden

An Tagen mit Nachmittagsveranstaltungen (z.B. Konferenzen) können von der 1.-11. Stunde Kurzstunden angesetzt werden.

Kurzstunden (30`)
1. Stunde 08:15 – 08:45
2. Stunde 08:45 – 09:15
Pause 09:15 – 09:30
3. Stunde 09:30 – 10:00
4. Stunde 10:00 – 10:30
Pause 10:30 – 10:45
5. Stunde 10:45 – 11:15
6. Stunde 11:15 – 11:45
7. Stunde 11:45 – 12:15
8. Stunde 12:15 – 12:45
9. Stunde 12:45 – 13:15
10. Stunde 13:15 – 13:45
11. Stunde 13:45 – 14:15

An Tagen mit Abendveranstaltungen wie z.B. Elternsprechtag oder „Tag der offenen Tür“ kann ab der 8. Stunde die Kurzstundenregelung greifen.

Kurzstunden (30`) ab 14:00 Uhr
1. Stunde 08:15 – 09:00
2. Stunde 09:00 – 09:45
Pause 09:45 – 10:00
3. Stunde 10:00 – 10:45
4. Stunde 10:45 – 11:30
Pause 11:30 – 11:45
5. Stunde 11:45 – 12:30
6. Stunde 12:30 – 13:15
7. Stunde 13:15 – 14:00
8. Stunde 14:00 – 14:30
9. Stunde 14:30 – 15:00
10. Stunde 15:00 – 15:30
11. Stunde 15:30 – 16:00

Beginn des Nachmittagsunterrichts

In der ersten Schulwoche (= Vier-Tage-Woche) findet kein Nachmittagsunterricht statt.

Ab der zweiten Schulwoche (= erste volle Schulwoche) beginnt der Nachmittagsunterricht nur für die Oberstufenkurse. Wegen diverser Fortbildungsveranstaltungen oder Fachsitzungen kann es allerdings zu einzelnen Entfällen kommen.

Ab der dritten Schulwoche (= zweite volle Schulwoche) findet der Nachmittagsunterricht für alle Jahrgangsstufen planmäßig statt.

Nachholfrist

Kehrt eine Schülerin / ein Schüler nach längerer Abwesenheit in den Unterrichtsalltag zurück, kann eine Nachholfrist zum „Nachholen“ bzw. Aufholen des versäumten Stoffs gewährt werden.

  • Innerhalb dieses Zeitraums werden keine Noten erhoben!
  • Die Nachholfrist legt die Schulleitung fest.

Gleichwohl kann an Leistungserhebungen teilgenommen werden, so dass der aktuelle Leistungsstand (ohne Notengebung) festgestellt werden kann.

Es gilt der Grundsatz: Es steht VOR der Leistungserhebung fest, ob diese Leistung in die Notengebung einfließt.  D. h. dass innerhalb der Nachholfrist keine Noten vergeben werden können – auch wenn ein Prüfungsergebnis schon als erfreulich festgestellt wurde!

Beispiele: Rückkehr nach längerer Krankheit, Rückkehr nach Auslandsaufenthalt, Schulwechsel, …