Befreiungsanträge, Beurlaubungen

Alle Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, am Unterricht und sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen teilzunehmen. Sie müssen pünktlich zu Unterrichtsbeginn anwesend sein. Eine Befreiung vom Unterricht ist nur auf schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten und nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig. An Tagen vor oder nach Ferien bzw. Feiertagen sowie an Tagen mit angekündigter schriftlicher Leistungserhebung kann grundsätzlich keine Unterrichtsbefreiung gewährt werden.

Befreiungen für Arzttermine
Grundsätzlich sollten alle Arzttermine – v.a. auch langfristig planbare – außerhalb der Schulzeit oder in die Ferien gelegt werden. Für nicht planbare Arzttermine, z.B. wegen akuter Zahnschmerzen, kann auch kurzfristig eine Befreiung genehmigt werden. Alle Termine, die aus zwingenden Gründen während der Schulzeit liegen, müssen nachvollziehbar begründet und z.B. ärztlich bestätigt werden. Sie müssen die Ausnahme bleiben. Im Anschluss an den Arzttermin geben die Schülerinnen und Schüler eine Terminbestätigung von der Praxis beim 2. Klassenleiter ab.

Befreiungen wegen Familienfeiern
Für die Feier von engsten Familienangehörigen, z.B. standesamtliche Trauung der eigenen Eltern, kann eine Befreiung genehmigt werden. Für Geburtstagsfeiern ferner Verwandter, z.B. Großonkel und – tante, kann grundsätzlich keine ganztägige Befreiung erteilt werden. Eine Befreiung für den Nachmittagsunterricht kann bei entsprechender Begründung geprüft werden.

Befreiungen wegen eines Todesfalls
Befreiungen wegen eines Todesfalls im engsten Familienkreis sind stets möglich.

Befreiungen für Sportveranstaltungen etc.
Befreiungen für außerschulische Veranstaltungen können nur in Ausnahmenfällen genehmigt werden. Ausnahmefälle sind z.B. Sportveranstaltungen mit leistungssportlichem Charakter (z.B. Endkämpfe um Bayerische/Deutsche Meisterschaften). Dem Antrag ist eine entsprechende Bescheinigung des Sportfachverbands etc. beizufügen.

Befreiungen zur Erfüllung religiöser Pflichten
Mögliche Befreiungen zur Erfüllung religiöser Pflichten sind jeweils in einer Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst geregelt.

Befreiungen für Schulbesuch im Ausland

Sonstige Befreiungen
Da Befreiungen nur in begründeten Ausnahmenfällen genehmigt werden können, ist in jedem Fall auf eine ausreichend belegte, nachvollziehbare Begründung zu achten.

Grundsätzlich gilt:
Im Falle der Genehmigung eines Befreiungsantrags ist der versäumte Stoff von den Schülerinnen und Schülern selbstständig und unverzüglich nachzuholen.

Bei begründeten Befreiungen für Veranstaltungen an Orten, die weiter entfernt sind, kann grundsätzlich keine Befreiung am Vortag genehmigt werden. Ist eine Anreise am Vortag zwingend erforderlich, kann eine Befreiung für den Nachmittagsunterricht geprüft werden.

Die Schule behält sich vor, Schülerinnen und Schülern, deren Leistungsbild das Fernbleiben von Unterrichtsstunden nicht zulässt, eine entsprechende Genehmigung zu verweigern.

Procedere „Antrag stellen“:

Der Antrag auf Befreiung kann …

  1. … über das Elternportal gestellt werden. Diese Funktion steht unter „Meldungen“ -> „Antrag auf Unterrichtsbefreiung“ zur Verfügung.
    Vorgehen
    :
  • Datum auswählen und Uhrzeit ausfüllen
  • ausreichende Begründung angeben

Beim Klicken auf „Meldung versenden“ wird ein entsprechender schriftlicher Antrag erzeugt („Antrag erzeugen“ anklicken). Dieser Antrag ist für Sie jederzeit unter „Versendete Anträge“ einsehbar. Unter dem Punkt „Versendete Anträge“ ist für Sie einsehbar, ob der Antrag genehmigt wurde (Status „genehmigt“/“abgelehnt“).

  1. … mit Hilfe eines Formulars (vgl. Elternportal) gestellt werden.
    Der Antrag ist bei allen Befreiungen aus planbaren Gründen frühestmöglich, spätestens jedoch eine Woche vor dem Termin, mit allen notwendigen Belegen von den Schülerinnen und Schülern im Sekretariat abzugeben. Anträge, die zu kurzfristig eingehen oder nicht ausreichend belegt sind, können nicht genehmigt werden.
    Eine Rückmeldung über die Genehmigung bzw. Nichtgenehmigung des Befreiungsantrags erfolgt nur über die Seite 2 des Befreiungsantrags. Bitte drucken Sie diese Seite auf einem extra Blatt aus und fügen Sie den Namen und die Klasse Ihres Kindes ein. Diese ist von den Schülerinnen und Schülern frühestens am Tag nach der Antragsstellung im Sekretariat abzuholen.

Sämtliche Bestätigungen mit „sensiblen/vertraulichen Daten“, die evtl. nachgereicht werden müssen, sind im Sekretariat oder beim 2. Klassenleiter abzugeben.

Für Schulbefreiungen wegen Auslandsaufenthalten lesen Sie bitte den Beitrag „Auslandsaufenthalt“.