Ist ein:e Schüler:in aus Krankheitsgründen verhindert, den Unterricht zu besuchen, so muss die Schule am Tag der Abwesenheit vor Unterrichtsbeginn über das Elternportal oder telefonisch (089-23366400) verständigt werden. Die voraussichtliche Dauer der Abwesenheit ist ebenfalls anzugeben. Kann die Dauer der Erkrankung noch nicht abgeschätzt werden, so muss die Schule am nächsten Tag wieder in der Früh informiert werden. Ab sofort ist keine schriftliche Entschuldigung mehr nötig! Bitte achten Sie auf die sichere Verwahrung Ihrer Zugangsdaten zum Elternportal.
Schriftliche Entschuldigungen bleiben nur in den folgenden Fällen weiterhin nötig:
– Jgst. 9 mit 12: Erkrankungen während des Tages, wenn Ihr Kind alleine nach Hause gehen konnte.
– genehmigte Beurlaubungen für z.B. Arzttermine (siehe Beitrag „Befreiungsanträge, Beurlaubungen“)
Des Weiteren werden Sie in Zukunft von den Klassenleitungen kontaktiert, wenn diesen Häufungen von Fehltagen bei Ihrem Kind auffallen. In Einzelfällen können schriftliche Entschuldigungen wieder eingefordert werden.
Die Regelungen für Anträge auf Unterrichtsbefreiung finden Sie im Beitrag „Befreiungsanträge, Beurlaubungen„.