Nachholung versäumten Unterrichtsstoffs

Um fehlende Kinder bei der Nachholung von Unterrichtsstoff zu unterstützen, gibt es von Seiten unserer Schule folgende Maßnahmen.

  • Festlegung von Zuständigkeiten: Jeder Schülerin bzw. jedem Schüler sind zwei Mitschüler:innen zugeordnet, an die er sich nach einer Fehlzeit gerne wendet und die damit einverstanden sind, ihr bzw. ihm den versäumten Stoff im Bedarfsfall zu geben. Im Blick ist dabei die Zusammensetzung von Koppelgruppen.
  • Herstellen von Verbindlichkeit: Auf einer Klassenliste werden die Zuständigkeiten festgehalten; die Liste hängt im Klassenzimmer aus.
  • Aufzeigen des erfolgversprechenden Weges: nicht allgemein in den Klassenchat schreiben, sondern sich mit der Bitte gezielt an eine:n der in der Liste zugeordneten Mitschüler:innen wenden, ggf. auch auf dem Handy oder zuhause anrufen.
  • Tipp: Der Stoff muss nicht unbedingt digital verschickt werden, was für die Schickenden aufwändig ist. Eine mündliche Weitergabe genügt zunächst, Hefteinträge können z. B. am nächsten Tag in der Schule vom/von der zuvor Fehlenden selbst fotografiert werden.
  • Appell an alle in der Liste Eingetragenen, ihrer Verantwortung gerecht zu werden und an fehlende Mitschüler:innen auf deren Bitte hin den Stoff weiterzugeben.
  • Hinweis: Falls es hier trotz der Zuordnung auf der Klassenliste zu Problemen kommt, können sich die Schüler:innen, die gefehlt haben oder noch fehlen, oder ihre Eltern an die Klassenleitung oder die entsprechende Fachlehrkaft wenden; diese versucht, das Problem bei der Weitergabe des Stoffs zu klären.

Stand: 1.2.23

Kurzstunden

An Tagen mit Nachmittagsveranstaltungen (z.B. Konferenzen) können von der 1.-11. Stunde Kurzstunden angesetzt werden.

Kurzstunden (30`)
1. Stunde 08:15 – 08:45
2. Stunde 08:45 – 09:15
Pause 09:15 – 09:30
3. Stunde 09:30 – 10:00
4. Stunde 10:00 – 10:30
Pause 10:30 – 10:45
5. Stunde 10:45 – 11:15
6. Stunde 11:15 – 11:45
7. Stunde 11:45 – 12:15
8. Stunde 12:15 – 12:45
9. Stunde 12:45 – 13:15
10. Stunde 13:15 – 13:45
11. Stunde 13:45 – 14:15

An Tagen mit Abendveranstaltungen wie z.B. Elternsprechtag oder „Tag der offenen Tür“ kann ab der 8. Stunde die Kurzstundenregelung greifen.

Kurzstunden (30`) ab 14:00 Uhr
1. Stunde 08:15 – 09:00
2. Stunde 09:00 – 09:45
Pause 09:45 – 10:00
3. Stunde 10:00 – 10:45
4. Stunde 10:45 – 11:30
Pause 11:30 – 11:45
5. Stunde 11:45 – 12:30
6. Stunde 12:30 – 13:15
7. Stunde 13:15 – 14:00
8. Stunde 14:00 – 14:30
9. Stunde 14:30 – 15:00
10. Stunde 15:00 – 15:30
11. Stunde 15:30 – 16:00

Beginn des Nachmittagsunterrichts

In der ersten Schulwoche (= Vier-Tage-Woche) findet kein Nachmittagsunterricht statt.

Ab der zweiten Schulwoche (= erste volle Schulwoche) beginnt der Nachmittagsunterricht nur für die Oberstufenkurse. Wegen diverser Fortbildungsveranstaltungen oder Fachsitzungen kann es allerdings zu einzelnen Entfällen kommen.

Ab der dritten Schulwoche (= zweite volle Schulwoche) findet der Nachmittagsunterricht für alle Jahrgangsstufen planmäßig statt.

Verspätung

Alle Schülerinnen und Schüler müssen zu jeder Unterrichtsstunde pünktlich erscheinen (auch nicht erst mit dem Gong). Jede Verspätung wird notiert.

Fundsachen

Alle Mitglieder der Schule sind aufgefordert, Fundstücke stets zeitnah abzuliefern. Im Sportbereich gefundene Sportartikel werden direkt in der Schlamperkiste vor den Lehrerumkleiden gesammelt. Wertsachen (Geld, Handys, Brillen, Schlüssel, Schmuck etc.) werden im Sekretariat abgegeben und aufbewahrt. Andere Fundstücke (insbesondere Kleidung) werden direkt in der Schlamperkiste bzw. auf den Garderobenständern am Gangende beim Sekretariat gesammelt. Eigentümer können bei den ausgestellten Sachen jederzeit nach ihren verlorenen Gegenständen suchen; verlorene Wertsachen können nur im Sekretariat abgeholt werden.

 

Fundstücke werden am Gymnasium Trudering bis zum ersten Elternsprechtag des folgenden Schuljahres aufbewahrt, an diesem nochmals ausgestellt und anschließend entsorgt oder einem guten Zweck zugeführt.

 

Alle Geldfunde, die vom Eigentümer innerhalb von drei Monaten nicht im Sekretariat abgeholt werden, kann der Finder anschließend  für sich einfordern und behalten.

Dreiergespräch

Gespräche zu Dritt zwischen Lehrern, Eltern und betreffendem Schüler sind jederzeit möglich und auch gewünscht. Eltern können daher gerne ihre Tochter, ihren Sohn mit in eine Sprechzeit bei einer Lehrkraft bringen, sowohl beim Elternsprechabend, als auch zu den Sprechstunden.

Gerne können auch anlassunabhängige Gespräche bei Lehrkräften angefragt werden, um sich über Stärken des Kindes und dessen Arbeits- und Sozialverhalten zu informieren.

Klassenelternsprecher/in

Die/der Klassenelternsprecher/in ist eine gewählte Vertretung der Eltern einer Schulklasse, welche/r bei Fragen oder Problemen in der Klasse als direkte/r Ansprechpartner/in für die Eltern und Lehrer fungiert. Sie/er sollte sich immer für Themen einsetzen, die die ganze oder einen Großteil einer Klasse betreffen. Einzelanfragen oder Probleme nur eines Schülers werden von Klassenelternsprechern nicht weiterverfolgt, diese sollten 1 zu 1 geklärt werden.

Die/der Klassenelternsprecher stellt eine Adress-und Emailliste zusammen und bemüht sich, ein bis vier Elternstammtische im Jahr zu organisieren. Hierzu kann auch gerne die Klassenleitung oder interessierte Lehrer einladen.

Mentorenprogramm

Seit dem Schuljahr  2017/18 gibt es ein Mentorenprogramm für – zunächst – Schüler der 8. Klasse, die  im „eins-zu eins-Verhältnis“  in schulischen Belangen unterstützt werden. Das Mentoring sieht folgendermaßen aus:
 
1. Das Selbstverständnis eines Mentors:
 
Ein Mentor versteht sich  – im Gegensatz zu Nachhilfelehrern – als Ratgeber und  Lernbegleiter, der auf die individuellen Bedürfnisse des Lernenden eingeht und dessen Gesamtpersönlichkeit berücksichtigt. Dabei ist eine positive und wertschätzende Haltung erforderlich. Die Kommunikation mit dem Schüler findet auf „Augenhöhe“ statt, was bedeutet, dass der Mentor keine Lösungsstrategien vorgibt, denn die Lösung liegt im Lernenden.  Durch diese ressourcen- und lösungsorientierte Vorgehensweise wird die Selbsttätigkeit und Selbstverantwortung des Lernenden gefördert.  
 
2. Ziele und Inhalte des Mentorings für den Lernenden:
 
  • Verbesserung des Lernprozesses
  • Erweiterung von Lernkompetenzen
  • Erhöhung der individuellen Leistungsfähigkeit
  • Erhöhung der Motivation
  • Entwicklung von individuellen Lernstrategien
  • Selbstmanagement und Selbststeuerung
 
3. Ziele für die Schulgemeinschaft
 
  • Rückgang der Wiederholer
  • wertschätzender Umgang zwischen Lehrer und Schüler
  • ressourcenorientierte Pädagogik
Bei allen Fragen zum Mentorenprogramm wenden Sie sich bitte an das Schulberatungsteam.