Besondere Prüfung
Schülerinnen und Schüler, welche die Jahrgangsstufe 10 nicht bestanden haben, können an der Besonderen Prüfung teilnehmen, die zentral in Bayern durchgeführt wird. Mit deren Bestehen wird der Mittlere Bildungsabschluss erlangt. Die bestandene Besondere Prüfung berechtigt zum Übertritt ins Berufsleben (Beginn einer Ausbildung) oder an die Fachoberschule (FOS). Sie berechtigt hingegen nicht dazu, in die Qualifikationsphase des Gymnasiums einzutreten. Voraussetzung für die Teilnahme ist, dass die Vorrückungserlaubnis wegen der Note 6 in einem oder der Note 5 in zwei Vorrückungsfächern nicht erteilt wurde und in den übrigen Vorrückungsfächern keine schlechtere Note als 4 vorliegt.
Die Prüfung findet schriftlich in den Fächern Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache (bei uns Englisch) statt. Auf Antrag kann die erste Fremdsprache durch die zweite Fremdsprache ersetzt werden, die dann auf dem Niveau der ersten Fremdsprache nachzuweisen ist.
Die Besondere Prüfung wird unmittelbar im Anschluss an den Besuch der 10. Klasse durchgeführt. Der Antrag auf Zulassung ist spätestens eine Woche nach der Aushändigung des Jahreszeugnisses bei der Schulleitung des zuletzt besuchten Gymnasiums einzureichen, die auch über den Antrag entscheidet.