Nachprüfungen

Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 6 bis 9, die wegen nicht ausreichender Noten in höchstens drei Vorrückungsfächern (darunter in Kernfächern nicht schlechter als höchstens einmal Note 6 oder zweimal Note 5) das Ziel der Jahrgangsstufe nicht erreicht haben, können vorrücken, wenn sie sich einer Nachprüfung erfolgreich unterzogen haben. Ausgeschlossen von der Nachprüfung sind Schülerinnen und Schüler mit Note 6 im Fach Deutsch und diejenigen, die die betreffende Jahrgangsstufe das zweite Mal besuchen.
Um an einer Nachprüfung teilnehmen zu können, muss ein schriftlicher Antrag der Erziehungsberechtigten vorliegen (eine Woche nach Erhalt des Jahreszeugnis). Ein entsprechendes Formblatt wird mit den Elternbriefen zum Jahreszeugnis versendet.
Die Nachprüfungen finden in der letzten Woche der Sommerferien (in der Regel Mi-Fr) statt.
Sie werden in schriftlicher Form abgenommen. Die Aufgaben haben in etwa den Umfang einer Schulaufgabe und es liegt ihnen der Stoff der zuletzt besuchten Jahrgangsstufe zugrunde.
Schülerinnen und Schüler haben die Nachprüfung bestanden, wenn in der Nachprüfung Noten erzielt wurden, mit denen die Schüler unter Anwendung der Vorrückungsbestimmungen hätten vorrücken dürfen. Die Schüler erhalten dann ein neues Jahreszeugnis, in dem die in der Nachprüfung erzielten Noten an Stelle der jeweiligen Jahresfortgangsnoten treten und das einen Vermerk darüber enthält, welche Noten auf einer Nachprüfung beruhen.